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Aufwandsentschädigungen für Menschen im Ehrenamt beantragen

Programm „Wir für Sachsen“

(SMS/Red) Über die Richtlinie „Wir für Sachsen“ können Menschen im Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung durch den Freistaat Sachsen erhalten. Für 2018 sind dazu die Anträge bis Ende Oktober einzureichen.

Antragsberechtigt sind als Projektträger Vereine, Verbände, Stiftungen, Kirchen sowie Städte und Gemeinden. Gefördert wird das bürgerschaftliche Engagement insbesondere in den Bereichen Soziales, Kultur, Sport, Umwelt und Gesellschaft.

Für einen Einsatz von durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich können Bürger über den jeweiligen Projektträger eine pauschale Aufwandsentschädigung von bis zu 40 Euro monatlich erhalten.

Die Bürgerstiftung Dresden nimmt die Anträge bis zum 31. Oktober 2017 entgegen.

Hinweise zur Antragstellung sowie die aktuellen Formulare sind unter www.ehrenamt.sachsen.de abrufbar.

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Foto: cj/LAG SH Sachsen