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Beratungsstelle „Wohnraumförderung“ nimmt Arbeit auf

Aufgaben, Kontakt, Sprechzeiten und Terminvergabe

Die Beratungsstelle „Wohnraumförderung“ – gemäß der Richtlinie zur Förderung von barrierefreien Wohnraum des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren - nimmt zum 1. Juli 2017 ihre Arbeit auf.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. ist vom Freistaat Sachsen damit beauftragt worden und ist zuständig für Dresden, Landkreis Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Grundlage ist das Landesprogramm „Wohnraumanpassung“, das ab 1. Juli 2017 in Kraft tritt.

Senioren und Menschen mit Behinderung können vom Freistaat Sachsen finanzielle Unterstützung beim Umbau ihrer Wohnung zu einem barrierefreien Zuhause erhalten. Der Antrag zur Förderung ist bei der Sächsischen Aufbaubank unter www.sab.sachsen.de oder bei uns verfügbar.

Die Beratungsstelle „Wohnraumförderung“ hat zur Aufgabe, vorab den Antrag zu prüfen und die Zuschussfähigkeit aufgrund der Mobilitätseinschränkung des Antragstellers zu bescheinigen.

„Bitte bringen Sie nicht nur den Antrag ausgefüllt mit, sondern auch alle notwenigen Nachweise wie zum Beispiel Schwerbehindertenausweis, Wohnungsmietvertrag oder den Bescheid über die Zuerkennung von Pflegegraden“, empfiehlt der Leiter Thomas Naumann, Beratungsstelle „Wohnraumförderung“.

Kontakt, Termine und Erreichbarkeit Beratungsstelle „Wohnraumförderung“

Thomas Naumann
Beratungsstelle „Wohnraumförderung“
c/o Selbsthilfenetzwerk Sachsen
Michelangelostraße 2,
01217 Dresden (Zschertnitz)
Telefon: 0351 479 350 0
E-Mail: naumann@selbsthilfenetzwerk-sachsen.de

Terminvergabe: Montag bis Freitag per Telefon: 09:00 bis 12:00 Uhr oder per E-Mail. Beratungstermine erfolgen immer nur durch vorherige Absprache und Vereinbarung.

Beratungsszene - Mann und Frau im Gespräch, davon einer mit Gehhilfe sitzend am Tisch

Thomas Naumann berät eine junge Frau zum barrierefreien Umbau des Bades