Zum Hauptinhalt springen

EU ratifiziert Marrakesch-Vertrag

Umsetzung in nationales Recht folgt

Seit September 2016 ist der Marrakesch-Vertrag über die barrierefreie Aufbereitung und grenzüberschreitende Verbreitung von Büchern und Zeitschriften in Kraft. Am 1. Oktober 2018 hat die EU stellvertretend für ihre 28 Mitgliedsstaaten den Vertrag ratifiziert, dies teilte der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) mit. Damit werde der Vertrag in drei Monaten europaweit in Kraft treten.

 "In 43 Ländern weltweit gilt der Vertrag schon, und nun endlich bald auch in Deutschland", freut sich Wolfgang Angermann, Präsident der Europäischen Blindenunion. "Mit der EU an Bord gewinnt der Marrakesch-Vertrag noch einmal enorm an Kraft."

Seit mehr als zehn Jahren hat sich der DBSV für einen internationalen Vertrag eingesetzt, um die Bücherarmut für blinde und sehbehinderte Menschen zu beenden. Lange haben Rechtsstreitigkeiten und politische Verhandlungen die europäische Unterschrift verzögert. Jetzt wächst das Marrakesch-System um den größten Büchermarkt der Welt.

Mit dem Marrakesch-Vertrag können deutsche Leser sich beispielsweise einen barrierefreien Roman von der argentinischen Tiflolibros-Bibliothek ausleihen oder ein barrierefreies englisches Lehrbuch aus Kanada bekommen. Deutsche Büchereien können ihrerseits barrierefreie Werke ins deutschsprachige Ausland oder weltweit verleihen. Dabei müssen sie allerdings nach jetzigem Stand pro Buch eine Ausgleichsabgabe an die Rechteinhaber bezahlen.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben bis zum 11. Oktober Zeit, um die Brüsseler Richtlinie zum Marrakesch-Vertrag in nationales Recht umsetzen.

Der DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke warnt: "Mit Ausgleichszahlungen und Bürokratieaufwand droht, dass in Deutschland letztlich weniger Bücher zur Verfügung stehen als vorher". "Damit wird das Ziel von Marrakesch verfehlt."  Am 11. Oktober soll über den deutschen Gesetzentwurf abgestimmt werden.

 

Finger die Brailleschrift lesen

Lesen von Texten in Brailleschrift