Förderverfahren sollen vereinfacht werden
Die Förderlandschaft des Freistaates Sachsen wird ab 1. Januar 2020 deutlich übersichtlicher und transparenter. Die Verwaltungsvorschrift, die den verfahrensrechtlichen Rahmen für Förderprogramme des Freistaates bildet (VwV zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung), wurde durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen angepasst und 7. November 2019 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht. Sie umfasst unter anderem Regelungen zu Bewilligungsvoraussetzungen, Antragsverfahren und Verwendungsprüfungen.
Die Änderungen basieren auf der von der Staatsregierung im Mai 2018 eingesetzten Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren, die verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen hatte, welche jetzt Schritt für Schritt weiter umgesetzt werden sollen. Erste untergesetzliche Maßnahmen sollen nun ab Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.
Dass die Anpassung der Verwaltungsvorschrift ein notwendiger und wichtiger Schritt ist, macht Sachsens Finanzminister Dr. Matthias Haß deutlich: »Die zuständigen Ministerien können nun die Förderrichtlinien zeitnah anpassen. So wollen wir sicherstellen, dass die vereinfachten Rahmenbedingungen ab dem 1. Januar 2020 flächendeckend greifen und Förderverfahren im Freistaat schneller und unbürokratischer ablaufen«.
Zu den Neuerungen gehört, dass mit Jahresbeginn 2020 unter anderem ein förderunschädlicher Maßnahmenbeginn ab Antragstellung möglich ist, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben bei Kommunen unter einer Million Euro und bei sonstigen Zuwendungsempfängern unter 100.000 Euro liegen.
Darüber hinaus werden die bürokratischen Anforderungen z. B. für Unternehmen und Vereine gelockert. So sind künftig zur Verwendungsnachweisprüfung grundsätzlich keine Einzelbelege mehr vorzulegen, sondern lediglich eine Belegliste. Außerdem entfällt die Anforderung, dass nicht-öffentliche Zuwendungsempfänger das öffentliche Vergaberecht einhalten müssen.
Zudem sollen Pauschalen für Personalkosten das Verfahren vereinfachen. Bislang mussten Fördermittelempfänger anhand einzelner Arbeitsverträge die Höhe ihrer Personalausgaben konkret nachweisen.
Unter www.smf.sachsen.de sind weitere Informationen und der vollständige Bericht der Kommission zu finden.