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Kieler Erklärung verabschiedet

54. Treffen der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder

(Behindertenbeauftagter SN/Red) Die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder kamen vom 16. bis zum 17. Oktober 2017 in Kiel zusammen.

Über die Ergebnisse informierte gestern Sachsens Behindertenbeauftragter Stephan Pöhler. In der „Kieler Erklärung“ formulierten die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen ihre Forderungen an die neuen regierenden Parteien.

 „Kieler Erklärung“:

Forderungen der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern für die neue Bundesregierung

Bei den Koalitionsverhandlungen müssen bedeutende Weichen in der Politik von und für Menschen mit Behinderungen in den kommenden Jahren gestellt werden. Diese Chance muss genutzt werden, das erwarten die Menschen mit Behinderungen in unserem Land. Als Beauftragte von Bund und Ländern für die Belange der Menschen mit Behinderungen fordern wir, dass folgende Vorhaben in den Koalitionsvertrag aufgenommen werden:

1. Wahlrechtsausschlüsse abschaffen
Über 80.000 Menschen mit Behinderungen und einer Betreuung in allen Angelegenheiten wurden bei der Bundestagswahl von dem grundlegenden Recht ausgeschlossen, wählen zu dürfen. Diese Wahlrechtsausschlüsse sind menschenrechtswidrig und widersprechen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Bestehende Wahlrechtsauschlüsse müssen in den Wahlgesetzen von Bund und Ländern gestrichen werden.

 2. Private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten
Menschen mit Behinderungen treffen im Alltag immer noch auf viele Barrieren. Stufen zu Arztpraxen und Restaurants, Fernsehsendungen ohne Untertitel und Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher, für blinde und sehbehinderte Menschen nicht zugängliche Webseiten, das sind vielfältige Barrieren, die Menschen mit Behinderungen diskriminieren und von ihrem Recht auf Teilhabe ausschließen. Auch private Anbieter von öffentlich zugänglichen Angeboten müssen endlich zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Dazu gehört auch der Zugang zu Dienstleistungen und Produkten. Hier ist eine Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes notwendig und der Prozess auf europäischer Ebene zur Schaffung einheitlicher Standards beim Thema Barrierefreiheit ist zügig fortzusetzen.

3. Inklusion stärken - das Bundesteilhabegesetz anpassen
Auch mit dem Bundesteilhabegesetz können Menschen mit Behinderungen gezwungen werden, in besonderen Wohnformen (Wohnheimen) zu leben. Das widerspricht Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Zumutbarkeit des Zusammenlegens (Poolens) von Assistenzleistungen stellt eine Einschränkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen dar. Diese Regelungen müssen im Bundesteilhabegesetz geändert werden und weitere Schritte zur Freistellung der Teilhabeleistungen vom Einkommen und Vermögen der leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen festgelegt werden.

Außerdem ist bei der Ausführung in den Ländern auf eine umfassende Beteiligung der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen und der Landesbeauftragten zu achten. Dafür sind ihnen auskömmliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sind Strategien zu entwickeln, damit die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gestärkt wird und Einrichtungen abgebaut werden. Deinstitutionalisierung, der Abbau von Sonderwelten für Menschen mit Behinderungen, ist aktiv voran zu treiben. Dafür sind in den Aktionsplänen von Bund und Ländern verbindliche Vorgaben zu entwickeln, um die Aufträge aus der Staatenberichtsprüfung im Rahmen der Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2015 umzusetzen.

Die Neuregelung für den Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe darf nicht zum Ergebnis führen, dass Menschen aus dem Leistungsbezug gedrängt werden.

4. Inklusive Lösung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen umsetzen
Die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Eingliederungs- und der Kinder- und Jugendhilfe bereitet Familien mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen Schwierigkeiten. Die sogenannte inklusive Lösung, also die Zusammenführung der Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen unter dem Dach des Sozialgesetzbuches 8 (SGB VIII) ist jetzt endlich umzusetzen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die lang bewährten Standards für Hilfen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung beibehalten werden und keine Leistungskürzungen eintreten.

5. Länder für die Inklusion im Bereich Bildung unterstützen
Gemeinsamer Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen ist leider immer noch nicht der Normalfall. Besonders mit einer Lockerung des Kooperationsverbotes müssen den Ländern Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden, um ein funktionsfähiges inklusives Schulsystem nach gleichen Standards zu entwickeln.

6. Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen schaffen – einen inklusiven Arbeitsmarkt gestalten
Menschen mit Behinderungen sind immer noch überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen. Über 300.000 Menschen mit Behinderungen arbeiten in den Werkstätten für behinderte Menschen außerhalb des allgemeinen Arbeitsmarktes. Der Zugang von Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt muss erleichtert werden. Die Verpflichtung der Unternehmen, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, muss konsequenter umgesetzt werden. Dafür ist mehr Bewusstsein bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern notwendig, weitere Anreize zu geben und die Wirkung der Ausgleichsabgabe zu prüfen und gegebenenfalls zu erhöhen. Rahmenbedingungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt sind auch bei der Digitalisierung der Arbeitswelt zu schaffen.

7. Barrierefreien und bezahlbaren Wohnraum schaffen
Bundesweit und besonders in den Ballungsgebieten herrscht ein Mangel an barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum. Das ist eines der größten Hindernisse für die Verwirklichung inklusiven und selbstbestimmten Wohnens. Wir fordern mehr Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung und daran geknüpfte Verpflichtungen zur Schaffung von barrierefreiem und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarem Wohnraum.

8. Barrierefreie Mobilität ausbauen
Zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Bussen und Bahnen müssen Länder, Kommunen und Verkehrsunternehmen unterstützt werden. Bis zum Jahr 2022 ist nach dem Personenbeförderungsgesetz vollständige Barrierefreiheit umzusetzen. Dieses Ziel wird verfehlt, wenn nicht zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Wir fordern ein Investitionsprogramm des Bundes und der Länder zum Ausbau barrierefreier Verkehrsinfrastruktur im ÖPNV und ein weiteres Förderprogramm zum barrierefreien Umbau von Bahnstationen.

Inklusion und die Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von und für Menschen mit Behinderungen sind nur in einer vielfältigen und weltoffenen Gesellschaft möglich. Als Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern rufen wir alle Abgeordneten auf, denen entschieden entgegen zu treten, die Ausgrenzung und Ressentiments in den Parlamenten propagieren.

9. Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen verbessern Menschen mit Behinderungen müssen einen gleichberechtigten Zugang zu allen Bereichen des Gesundheitswesens haben. Sie sind beim Arztbesuch, bei Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten sowie bei der Versorgung mit Hilfs- und Heilmitteln noch immer benachteiligt. Auch ist der behinderungsbedingte Mehraufwand im Gesundheitswesen nicht ausreichend abgebildet. Von der neuen Bundesregierung erwarten wir, dass die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen für ein inklusives Gesundheitswesen auch im Hinblick auf eine Digitalisierung im Gesundheitswesen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention geschaffen werden.

Hände am Tisch mit aufgeschlagenen Heften - Blick auf Verhandlungssituation

Urheber: pixabay.com