„Lieblingsplätze für alle“ 2019
Das Investitionsprogramm „Lieblingsplätze für alle“ fördert auch 2019 wieder kleine Investitionen zum Abbau von Barrieren in Sachsen. Die Förderung beträgt je Maßnahme maximal 25.000 Euro. Eigenmittel sind nicht gefordert.
Beispielsweise sind Eigentümer, Mieter, Betreiber und Pächter von bestehenden und öffentlichen Gebäuden antragsberechtigt. Damit sollen Hindernisse in den Bereichen Kultur, Freizeit, Bildung, Gesundheit und Gastronomie beseitigt werden.
Eine Rampe am Haus, das Behinderten-WC, das automatische Öffnen der Tür, der Audio-Guide und die induktive Höranlage sind Beispiele für solche Maßnahmen. Sie helfen, den Alltag für Menschen mit Beeinträchtigungen zu erleichtern.
Die Anträge sind in Dresden, Leipzig und Chemnitz bzw. im jeweiligen Landkreis einzureichen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Fristen.
- Dresden: Abgabe bis 11. Januar 2019
- Chemnitz: Abgabe bis 18. Januar 2019
- Leipzig: Abgabe bis 14. Januar 2019
Bitte informieren Sie sich über die Fristen in Ihrem jeweiligen Landkreis.