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Menschenrechtsinstitut fordert mehr barrierefreie Arztpraxen

Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen

„Menschen mit Behinderungen sind in besonderem Maß auf medizinische Unterstützung angewiesen, können sie aber oft nicht in Anspruch nehmen, weil Arztpraxen nicht barrierefrei sind“, erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Lediglich 21 Prozent der Arztpraxen sind für Menschen, die einen Rollstuhl nutzen, zugänglich und nur 11 Prozent erfüllen mindestens drei Kriterien der Barrierefreiheit. Ein Überblick über die Barrierefreiheit von Arztpraxen auf der Grundlage eines bundesweit einheitlich definierten Kriterienkatalogs, der alle Arten von Beeinträchtigungen berücksichtigt, fehlt bislang.
 
Deshalb begrüßt das Institut, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die Versicherten ab dem 1. Januar 2020 im Internet nach bundesweit einheitlichen Kriterien über die Barrierefreiheit von Arztpraxen informieren müssen. Grundlage ist eine entsprechende Informationspflicht des im Mai 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (§ 75 SGB V).

„Es ist dringend notwendig, dass der Kriterienkatalog Barrierefreiheit umfassend versteht. Denn Menschen mit Behinderungen haben sehr unterschiedliche Bedarfe. Sie reichen von Information und Kommunikation in Gebärdensprache oder Leichter Sprache bis hin zu barrierefreien Räumlichkeiten und Geräten. Deshalb ist es wichtig, dass die Arztpraxen im Rahmen der neu geschaffenen Informationspflicht genau benennen, welche Vorkehrungen für Barrierefreiheit sie getroffen haben. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sollte bei der Entwicklung von Kriterien für die Feststellung von Barrierefreiheit unbedingt die Expertise von Menschen mit Behinderungen hinzuziehen“, empfiehlt Rudolf. Wichtig sei es auch, dass die Angaben zur Barrierefreiheit nicht nur auf der Grundlage von Selbstauskünften erfolgten und regelmäßig überprüft würden.
 
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland dazu, Menschen mit Behinderungen den gleichen Zugang zur Gesundheitsversorgung zu ermöglichen wie anderen Menschen auch. Sie ist seit März 2009 geltendes Recht in Deutschland.
 
Weitere Informationen:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-brk/
 
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen

 

Wand mit Grafitischriftzug barrierefrei