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Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen sollen erhöht werden

für Menschen mit Behinderungen im Sinne des Landesblindengeldgesetzes

Die Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen im Sinne des Landesblindengeldgesetzes sollen 2018 erhöht werden. Die Sächsische Staatsregierung gab den Entwurf des 2. Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Landesblindengeldgesetzes in seiner Kabinettsitzung am 8. August 2017 zu Anhörung frei.

Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung folgender Nachteilsausgleiche vor:

  • für hochgradig Sehbehinderte von monatlich 52 Euro auf 62 Euro,
  • für Gehörlose von monatlich 103 Euro auf 115 Euro,
  • für schwerstbehinderte Kinder von monatlich 77 Euro auf 90 Euro.

Der Gesetzentwurf sieht auch die Einführung eines monatlichen Erhöhungsbetrages von 147 Euro für blinde und gleichzeig gehörlose Menschen vor, wie das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) mitteilte.

Die Änderungen im Landesblindengeldgesetz sollen zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Alleiniger Kostenträger für die Nachteilsausgleiche ist der Freistaat Sachsen. Der Ausgleich ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. Im Haushalt des Sozialministeriums stehen dafür in 2018 insgesamt 9,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Die erste Änderung zum Landesblindengeldgesetz ist 2017 in Kraft getreten. 

Piktogramm Stichmännchen mit Blindenstock

Urheber: pixabay.com/walker