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Neue Corona-Soforthilfe für gemeinnützige Inklusionsfirmen

Die Aktion Mensch stellt für gemeinnützige Inklusionsfirmen zur Sicherung von Arbeitsplätzen ab sofort eine weitere Corona-Soforthilfe in Höhe von insgesamt 8 Millionen Euro zur Verfügung.

"Die Aktion Mensch sieht sich in der Verantwortung, die Inklusionsunternehmen in der aktuellen Situation zu unterstützen - beim Erhalt ihrer Strukturen und der inklusiven Arbeitsplätze", so Armin v. Buttlar, Vorstand der Aktion Mensch. "Den Firmen kommt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Inklusion auf dem Arbeitsmarkt zu, die durch die Corona-Krise zunehmend in Gefahr gerät."

Je Unternehmen stellt die Aktion Mensch maximal eine Fördersumme von 20.000 Euro bereit.Gefördert werden: 
Personalkosten, Honorarkosten und Sachkosten für
 

  • Krisenkoordination
  • Mehrkosten einer anstehenden Wiedereröffnung
  • Mietkosten
  • Erschließen neuer Geschäftsfelder

 
Anträge können ab dem 8. Mai 2020 bis 31. Juli 2020 gestellt werden und gelten für eine Laufzeit von maximal 6 Monate. Es werden max. 90 Prozent bezuschusst.
www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/soforthilfe.html


 
 

 

Kellner richtet Tisch im Restraurant

Foto: Aktion Mensch/Tiolo Schmuelgen