Neuerungen zur Barrierefreiheit im Netz
Öffentliche Stellen in Bund, Ländern und Kommunen sind nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Ab dem 23. September 2020 müssen auch vor 2018 veröffentlichte Websites zusätzlich mit Erklärungen zur Barrierefreiheit versehen sein. Die Erklärungen beinhalten konkrete Feedback- und Durchsetzungswege für Menschen mit Behinderungen, wenn digitale Barrieren auftreten. Diese Verpflichtung gilt für nach 2018 veröffentlichte Websites bereits seit vergangenem Jahr, für mobile Anwendungen läuft die Umsetzungsfrist am 23. Juni 2021 ab. Bund und Länder haben in Umsetzung der Richtlinie ihre Regelungen zur barrierefreien Informationstechnik angepasst.
Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, begrüßt die Umsetzung dieser Richtlinie sehr, mahnt aber auch eine weitere Ausweitung auf den privaten Sektor an. „Menschen mit Behinderungen leben nicht nur im öffentlichen Sektor, sie wollen selbstverständlich auch auf Informationen von beispielsweise Unternehmen zugreifen. Ich fordere eine Verpflichtung auch des privaten Sektors zu mehr Barrierefreiheit. Eine erste Chance wird die Umsetzung des European Accessibility Act (EU Richtlinie 2019/882) in Deutschland bis spätestens 2022 sein. Hier wünsche ich mir von der Bundesregierung ein konsequentes Bekenntnis zu Inklusion und Barrierefreiheit - ohne Wenn und Aber.“
Umfassende digitale Barrierefreiheit ist eine Forderung, die auch die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern seit langem fordern. Mehr Infos hier: