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Qualifizierung und individuelle Beratung zur Inklusion im Kulturbereich

Servicestelle Inklusion im Kulturbereich erhält zusätzliche Projektförderung für das Jahr 2019

Der Qualifizierungsreihe „Weiterbildung Inklusion!“ und dem Pilotprojekt „Prozess Inklusion!“ der Servicestelle Inklusion im Kulturbereich, seit 2017 in Trägerschaft des Landesverbandes Soziokultur Sachsen e.V., steht nun aufgrund der Projektförderungsbewilligung nichts mehr im Weg.

Weiterbildungen im ländlichen Raum

Die Servicestelle konzentriert sich in diesem Jahr auf die Qualifizierung und individuelle Beratung der sächsischen Kulturakteurinnen und -akteure. Hierfür wurde die modular aufgebaute Qualifizierungsreihe „Weiterbildung Inklusion!“ entwickelt. In den Weiterbildungen vermitteln erfahrene Referentinnen und Referenten das Handwerkszeug, um Inklusion als organisationsübergreifende Aufgabe umsetzen zu können. Die kostenlosen Weiterbildungen werden vor allem in den ländlichen Räumen angeboten.

Mit den zusätzlichen Mitteln startet die Servicestelle in diesem Jahr auch das Pilotprojekt „Prozess Inklusion!“ Innerhalb des Pilots werden exemplarisch mit drei Kultureinrichtungen Werkzeuge und Methoden erprobt, die auch auf weitere Kultureinrichtungen übertragen werden können.

Bedeutung von Qualifikation und Vernetzung im Bereich Inklusion

„Der Zugang zu Kunst und Kultur ist für Menschen mit Behinderung bisher nicht selbstverständlich – das wollen wir mit der Beratung durch die Servicestelle Inklusion im Kulturbereich ändern. Inklusion gelingt auch im Kulturbereich nur dann, wenn die Akteure motiviert, gut qualifiziert und vernetzt sind, an Beispielen anderer lernen und sich ständig weiterbilden. Viele Kultureinrichtungen benötigen hier Beratung und Unterstützung, die die Servicestelle ihnen geben kann“, betont Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange.

Ganz im Zeichen von Qualifikation und Vernetzung veranstaltet die Servicestelle zudem gemeinsam mit dem Inklusionsnetzwerk Sachsen am 11.04.2019 ein sachsenweites Netzwerktreffen in Meißen, bei dem es neben 10 Jahren UN-BRK auch um Argumentationshilfen bei Widerständen gegen Inklusion gehen soll.

„Inklusion im Kulturbereich umzusetzen ist eine dankbare Aufgabe, weil die damit angestoßenen Prozesse von Kulturakteuren und -institutionen fast immer als Bereicherung erlebt werden“, erläutert Anne Pallas, Geschäftsführerin des Landesverbandes Soziokultur Sachsen e.V. „Dahinter steht auch die größere Idee, gesellschaftliche Teilhabe in einer zunehmend vielfältigeren Gesellschaft professionell umzusetzen. Es geht damit um weit mehr als nur eine Rampe. Inklusive Organisationsentwicklung bedeutet, das ganze Unternehmen zu qualifizieren und so für weitere Herausforderungen fit zu machen. Wir freuen uns sehr, dass das Kunstministerium diesen Ansatz tatkräftig unterstützt und trägt.“

Die Zuwendung stammt aus Steuermitteln. Diese Steuermittel werden auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.

Logo der Servicestelle Inklusion im Kulturbereich