Sächsisches Inklusionsgesetz: entfernt von tatsächlicher Inklusion
Der Sächsische Landtag verabschiedete am 2. Juli 2019 das Sächsische Inklusionsgesetz, das heute im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden ist. Es löst das bisherige Integrationsgesetz von 2004 ab.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. (LAG SH Sachsen) als hauptsächlich ehrenamtlicher Lobbyist für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung bezieht dazu Stellung:
„Dass der Freistaat Sachsen die UN-Behindertenrechtskonvention bei der Arbeit und Zugänglichkeit seiner Behörden wie auch unterstellten Körperschaften und Stiftungen umsetzt, begrüßen wir außerordentlich“, sagt Immo Stamm, Vorstandsvorsitzender. „Das Thema Behinderung ist nicht nur das Thema des Sozialministeriums, sondern betrifft alle Behörden des Freistaates.“
Ein großer Mangel ist, dass das neue Inklusionsgesetz nicht für die Kommunen und die Privatwirtschaft in Sachsen gilt. „Hier leben und arbeiten wir, bringen unsere Kinder in den Kindergarten und in die Schule, kaufen ein und wohnen. Ich kenne keinen behinderten Menschen, der in einem Dienstgebäude vom Freistaat Sachsen wohnt“, kritisiert der Vorstandsvorsitzende. „Das Gesetz ist weit von der tatsächlichen Inklusion entfernt, trotz unserer vorherig eingereichten Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Dies bedauern wir sehr.“
Kommunen zum inklusiven Handeln aufgefordert
Die LAG SH Sachsen fordert deshalb den Sächsischen Städte- und Gemeindetag auf, entsprechende Regeln für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in den Landkreisen und Gemeinden zu schaffen, die sich an dem neuen Inklusionsgesetz und letztlich an der UN-Behindertenrechtskonvention ausrichten. „Wir hätten uns durch das neue Gesetz vor allem die finanzielle Unterstützung und Stärkung der Kommunen gewünscht. Das greift in unseren Augen nicht das Recht der Selbstverwaltung an“, so Immo Stamm weiter. Gerade in den Landkreisen und Gemeinden wären verbindliche Regelungen notwendig gewesen, zum Beispiel für die Etablierung inklusiver Kindergärten, Schulen und anderer Bildungseinrichtungen in kommunaler Hand. Für die Aufgaben von Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräten, die zum Teil ehrenamtlich arbeiten, hätten wir uns durch das Gesetz andere Strukturen erhofft.
Der Vorstand der LAG SH Sachsen bedauert besonders, dass sich das Thema Barrierefreiheit im neuen Gesetz vorwiegend auf Bau und Verkehr bezieht und dabei die Privatwirtschaft außen vorlässt. „Hier hätten wir uns konkrete Vorgaben gewünscht, vor allem in den Bereichen barrierefreies Wohnen, Einkaufen, Freizeit und Mobilität. Wir fordern daher die Landkreise und Gemeinden auf, das Leben für die Bürgerinnen und Bürger inklusiv zu gestalten. Wir unterstützen diese als Betroffenenvertretung gerne dabei“, betont Immo Stamm.
Positive Signalwirkung
Die LAG SH Sachsen lobt die Regelungen zur Leichten Sprache, zur Neustrukturierung des Amtes des Behindertenbeauftragten und zur Stärkung des Sächsischen Landesbeirates für Inklusion. Lobenswert ist zudem die Neuregelung des Wahlrechtes in Sachsen für behinderte Menschen in Vollbetreuung. Weiterhin freuen wir uns, dass das neue Gesetz die Verbände und Organisationen der Menschen mit Behinderung fördern möchte. Hier erwartet die LAG SH Sachsen Änderungen der bisherigen Förderpraxis.
Zum Sächsischen Inklusionsgesetz im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt
Über uns!
Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. (LAG SH Sachsen) ist ein Zusammenschluss und Dachverband regional und überregional tätiger Selbsthilfevereinigungen von und für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung sowie ihrer Angehörigen im Freistaat Sachsen. Sie unterstützt u. a. die enge Zusammenarbeit der Behindertenvereinigungen und Selbsthilfegruppen in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Schwerpunkte sind die Umsetzung der UN-BRK, die Mitwirkung an einer „Inklusion von unten“ sowie das barrierefreie Planen und Bauen.