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So geht Inklusion - oder NICHT?

Kritische Nachbetrachtung zur Anhörung im Sozialausschuss

Gestern hatte der Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration des Sächsischen Landtages (SLT) zu Öffentlichen Anhörungen zu den Gesetzentwürfen

eingeladen. Mitglieder des Vorstands der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. waren als Zuhörer vor Ort.

Schon im Vorfeld hatte sich abgezeichnet, dass das im sächsischen Koalitionsvertrag enthaltene Gesetzgebungsverfahren die Erwartungen von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung nur teilweise erfüllen würde.
Nachdem trotz umfangreicher und konstruktiver Mitwirkung bereits der Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sehr allgemein und auf unmittelbare Aktivitäten der Staatsregierung beschränkt blieb, war allerdings erwartet worden, dass das in Aussicht gestellte Inklusions- und Teilhabegesetz nunmehr die Erfordernisse konkret, überschaubar und in der erforderlichen Wirkungsbreite erfassen und mit geeigneten Lösungen untersetzen würde.
Dabei geht es nicht vordergründig um "soziale Zusatzgeschenke" für die eine oder andere Betroffenengruppe, sondern um die gleichberechtigte und gleichgestellte Gewährung der in der UN-BRK und im Grundgesetz verankerten Menschenrechte für alle.

Aus Sicht von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung sowie ihrer Selbsthilfe- und Selbstvertretungsstrukturen kann von daher eine Gesetzgebung im Sinne der von der UN-BRK formulierten Zielstellungen nur erfolgreich sein, wenn

  • die Bürgergesellschaft das Grundanliegen und die erforderlichen Realisierungsschritte mehrheitlich mitträgt und sich an deren Umsetzung angemessen beteiligt
  • die Legislative Grundsatzverständnis und Gesetzgebung, die Administrative Tätigkeitsregelungen, Handlungsfelder und praktisches Agieren und Reagieren, die Judikative das Rechtsverständnis so gestalten und anpassen, dass die Inhalte und Details des Inklusionsgedankens gleichwertig eingeordnet sind
  • Freistaat und Kommunen einschließlich der ihnen zugeordneten Verbände, Körperschaften und Anstalten eine abgestimmte, einheitliche Gestaltungs- und Umsetzungsstrategie verfolgen
  • die zu treffenden Regelungen für alle an der Umsetzung Beteiligten eindeutig, überschaubar und verständlich sind, zum Mitdenken und Mitwirken anregen bzw. auffordern
  • die zu Inkludierenden die gleichberechtigte und gleichgestellte Einordnung in die Bürgergesellschaft wollen und durch ihr persönliches Verhalten und ihr Handeln selbst mitgestalten
  • die Ausgestaltung der erforderlichen Einzelregelungen gemeinsam mit den Vertretungen behinderter und chronisch kranker Menschen, insbesondere mit ihren Selbsthilfe- und Selbstvertretungsstrukturen erfolgt.

Diese Grundüberlegung erscheint auch deshalb notwendig, weil es sich bei dem betroffenen Personenkreis um rund 20% der Gesamtbevölkerung, also nicht vordergründig um Regelungen für eine Randgruppe handelt.
Sonderregelungen für einzelne Betroffenengruppen oder spezifische Leistungen für Personen sind folglich nur dort als Lösung zu favorisieren, wo befristet Nachteile zu kompensieren sind oder die Einordnung der spezifischen Bedürfnisse in die Allgemeinregelungen problematisch erscheint.

Zu den Grundfragen der bundes- und landesspezifischen Umsetzung der Grundforderungen der UN-BRK hatte sich den Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) bekanntlich bereits in der SH-NEWS 2019/024 geäußert.

Wenn man unter den genannten Aspekten das Gesetzgebungsverfahren und die vorgelegten Entwürfe betrachtet, bleiben viele Fragen offen, u. a.

  • Warum hat die Regierungskoalition mehr als vier Jahre benötigt, um ihren Gesetzentwurf vorzulegen? Ist das Absicht, um zu erwartende Grundsatzdiskussionen kurz vor Ende der Legislaturperiode mit dem Verweis auf gebotene Eile abzubiegen?
  • Warum muss zusätzlich ein Parallelentwurf der Fraktion DIE LINKE auf den Tisch? War und ist es nicht möglich, dass sich Regierungskoalition und Opposition zu einer Grundfrage des gesellschaftlichen Zusammenlebens auch mal  "zusammenraufen" und im Vorfeld intern abwägen und ausstreiten, was sinnvoll und machbar ist?
  • Warum wurden im Vorfeld der Gesetzesformulierungen die Vereinigungen der Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und die bestehenden Gremien, zum Beispiel der Sächsische Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen (SLB) nicht einbezogen, um von vorn herein ihre Forderungen, Wünsche und Lösungsvorschläge einzuordnen?

Es war zu erwarten, dass die Anhörung zu den Gesetzentwürfen im Sozialausschuss des SLT keine abschließenden Antworten auf alle im Zusammenhang mit der Inklusion behinderter und chronisch kranker Menschen in die Gesellschaft und die Gemeinschaften stehenden Fragen und Problemkreise geben würde.
Wesentliche Kritikpunkte an den vorgelegten Entwürfen wurden jedoch von den bestellten Sachverständigen vorgetragen und von ihnen in den Antworten auf die Anfragen der Abgeordneten untersetzt.

Zum Gesetzentwurf der Regierungskoalition

  • Die Nichteinbeziehung der Kommunen, ihrer Verbände, Körperschaften und Anstalten in den Regelungsumfang. Gerade das wurde von den Betroffenen erwartet. Dort leben und wohnen sie und möchten auch die lokalen Einkaufs-, Kultur-, Sport-, medizinischen und sozialen Einrichtungen, das Bildungssystem, die Kindereinrichtungen und die öffentlichen Verkehrsmittel problemlos nutzen sowie allseitig barrierefreien Zugang zu ihren Ämtern haben.
  • Die etwas vordergründige Orientierung der Regelungen auf sicher notwendige, jedoch die Probleme nur anteilig lösende zusätzliche/ergänzende soziale Ausgleichsangebote und die fehlende Einordnung von Behinderung bedrohter und gleichgestellter Personen.
  • Die nicht deutlich erkennbare Absicht, die Organisationen und Gremien der Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung in die Konzipierung und Realisierung der auf Basis des Gesetzentwurfes zu treffenden Detailentscheidungen angemessen einzubeziehen.
  • Die nur andeutungsweise enthaltenen Ansätze zu einer dauerhaften Förderung der Strukturen der Selbsthilfe und Selbstvertretung. Ohne sie ist jedoch eine kontinuierliche, lebensnahe Mitwirkung an der Gesetzesrealisierung nicht denkbar. Eine ausschließliche Förderung über befristete Projekte (zusätzliches Problem: Eigenanteil an der Finanzierung bis jetzt 20%) erscheint nicht zielführend.

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

  • Das Bestreben, alle gemäß UN-BRK zu berücksichtigenden Details im Gesetz zu formulieren, kommt den Betroffen zwar sehr entgegen, führt jedoch zur Unübersichtlichkeit und damit zur Gefahr, dass weder die Behörden und Ämter, noch die Betroffenen die Regelungen übersehen und effektiv im Sinne des Gesetzeszieles nutzen können.
  • Da der Entwurf in großen Teilen identisch mit einer bereits 2013 vorgelegten Gesetzesfassung ist, sind einige zwischenzeitlich erfolgten Regelungen (z. B. im Bundesteilhabegestz - BTHG) nicht hinreichend berücksichtigt.
  • Die vorgeschlagene Ausgestaltung der inklusionsspezifischen Gremien (u. a. Ombudsmann/-frau, Abgrenzung Beirat - Beauftragter) führt eher zu zusätzlicher Verwaltungsbürokratie und dazu, dass die eigentlich zur Umsetzung der Gesetzesziele Berufenen sich zurücklehnen und davon ausgehen, dass es die beigestellten Gremien schon richten werden.
  • Die von den Betroffenen gewünschte und im Sinne der UN-BRK erforderliche Mitwirkung an der praktischen Ausgestaltung und Umsetzung der Gesetzesziele wird durch die im Gesetzentwurf enthaltenen Festlegungen bis ins letzte Detail eher ausgebremst als befördert.

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass beide vorgelegten Gesetzentwürfe erhebliche Mängel aufweisen und die Erwartungen der Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung sowie ihrer Vereinigungen mit dem Anspruch "Das ist mein Gesetz" nicht erfüllen.

Ob und wie der Sozialausschuss bzw. der Landtag als Ganzes auf die kritischen Bemerkungen reagiert, ist unmittelbar nach der Anhörung noch nicht erkennbar.
Die Vermutung, dass der Gesetzgeber letztlich auch aus Zeitdruck alle geäußerten Bedenken beiseiteschiebt und mehrheitlich dem Entwurf der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion folgt, ist nicht von der Hand zu weisen.

Dass damit zugleich ein Element der Demokratie verschenkt würde, das gerade in den Diskussionen und Auseinandersetzungen der letzten Monate im Mittelpunkt stand und steht, ist mehr als bedauerlich.

Blick von den Zuhörern nach unten ins Podium im Sächsischen Landtag

Öffentliche Anhörung im Sächsischen Landtag zu den Entwürfen für ein Inklusionsgesetz in Sachsen Urheber: LAG SH Sachsen/cj