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Stephan Pöhler spricht von "Umetikettierung" der Sozialhilfeträger

Landtag verabschiedet Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Sachsen

Der Sächsische Landtag hat das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Freistaat Sachsen am 27. Juni 2018 verabschiedet und somit sind zentrale Regelungen des Bundesteilhabegesetzes in Landesrecht umgesetzt.(zum Gesetzesentwurf -  DRUCKSACHE 6/12419)

Sachsens Behindertenbeauftragter Stephan Pöhler äußerte sich kritisch dazu und bedauert, dass im Wesentlichen nur eine Umetikettierung der bisherigen Sozialhilfeträger erfolgte und außerdem das Land seinen Einfluss auf den Vollzug der Eingliederungshilfe nicht gesteigert habe.

 „Neben mir haben zahlreiche Verbände, Selbstvertretungen und Betroffene eine Fachaufsicht des Landes über die Träger der Eingliederungshilfe gefordert. Leider konnten wir uns damit nicht durchsetzen“, so Stephan Pöhler, der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

„Ein kleiner Lichtblick sei die Anbindung einer neu einzurichtenden Clearingstelle bei seiner Institution, an die sich Betroffene bei Streitigkeiten mit den Eingliederungshilfeträgern wenden können“, so Pöhler weiter.

Diese soll im Einzelfall ab 2020 zwischen Leistungsberechtigten und Eingliederungshilfeträgern vermitteln und auf eine gütliche Einigung hinwirken.

Dem Gremium werden auch zwei Vertreter der maßgeblichen Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen angehören.

Mann mit Brille und Schnauzbart

Stephan Pöhler, Behindertenbeauftragter der Sächsischen Staatsregierung/ Foto: Geschäftsstelle des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen