Projekt
Epilepsiezentrum Kleinwachau - Ambulante Hilfen für Eltern und Kinder
Über das Projekt
Die Ambulanten Hilfen für Eltern und Kinder unterteilen sich in drei Bereiche: Begleitete Elternschaft und Elternassistenz.
In der Begleiteten Elternschaft werden Angebote und Leistungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe kombiniert. Die Hilfe findet ambulant (in der eigenen Wohnung) statt. Jede Familie hat feste Bezugsbetreuer, sogenannte Familienassistenten. Die Familienassistenten arbeiten in den Bereichen der Eingliederungs- sowie Jugendhilfe.
Für wen ist das Angebot: Für Menschen mit einer Lernbehinderung oder geistigen Behinderung, die
- schon Eltern sind
- in einer Partnerschaft leben und einen Kinderwunsch haben
- ein Kind erwarten
und Unterstützung benötigen bei:
- der Erziehung Ihrer Kinder
- der Bewältigung alltäglicher Aufgaben
- der Haushaltsführung
Elternassistenz zielt auf Menschen ab, die behinderungsbedingt Unterstützung bei der Versorgung ihrer Kinder sowie der Bewältigung kleinerer Aufgaben des eigenen Alltags benötigen. Durch die Vielfältigkeit der Lebenssituationen, familiären Konstellationen und Belastungen wird die Hilfegestaltung entsprechend am Einzelfall ausgerichtet.
Das Angebot richtet sich an Eltern(-teile) mit einer Körper- oder Sinnesbehinderung die Betreuung ihres Kindes zwar selbst planen und steuern, diese aufgrund ihrer Beeinträchtigung jedoch nur mit Unterstützung umsetzen können. Im Mittelpunkt der Hilfe stehen behinderte Eltern im volljährigen Alter, die entweder einen zeitweisen Assistenzbedarf für z.B. die Kleinkindphase oder eine Hausaufgabenhilfe für bspw. blinde Eltern(-teile) oder aber einen ständigen Assistenzbedarf bei der Versorgung und Pflege des Kindes/der Kinder bspw. bei einer körperlichen Behinderung aufweisen.
Elternassistenz bezieht sich allein auf jene Bedarfe, die durch das Kind entstehen. Neben den Tätigkeiten, die ganz direkt mit dem Kind zu tun haben, zählen auch die indirekten Verrichtungen im Haushalt dazu, die im Zusammenleben mit dem Kind anfallen, ersetzt jedoch nicht den Bedarf an Persönlicher Assistenz des behinderten Elternteils, die in anderen Lebensbereichen erforderlich sein kann, z.B. bei der eigenen Körperpflege, der Mobilität außerhalb der Wohnung oder im Haushalt.
Wir unterstützen in den Bereichen:
- Pflege und Versorgung des Kindes
- Haushaltstätigkeiten
- Begleitung außerhalb der Wohnung (Einkäufe, Begleitung zum Kinderarzt, zur Krabbelgruppe oder in den Kindergarten)
- Betreuung des Kindes während der Therapiezeiten des behinderten Elternteils
- Assistenz bei altersgerechter Entwicklung des Kindes (z.B. bei Bedarf das Erlernen des Fahrradfahrens für Kinder blinder Eltern oder rollstuhlfahrender Eltern).
Projektträger
zum Profil
Eckdaten zum Projekt
Radeberg
01.07.2020 - 31.05.2025
öffnet sich über diesen Link
familien-hilfe@kleinwachau.de