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Änderungen beim Mobilitätsservice der Deutschen Bahn

LSKS kritisiert das Vorgehen

Zum 01.02.2019 trat beim Mobilitätsservice der Deutschen Bahn (DB) eine Neuregelung zur Anmeldung und Erbringung von Hilfeleistungen über die Mobilitätsservicezentrale in Kraft. Diese besagt, dass die bisherige Unterstützung von mobilitätseingeschränkten Reisenden nur erfolgt, wenn sie Züge der DB bzw. der Unternehmen nutzen, die an dem Verfahren teilnehmen, siehe: Eisenbahn-Unternehmen mit möglicher Anmeldung über MSZ

Unser Netzwerkpartner, der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS) kommentiert zur Situation: „Dies bedeutet im Umkehrschluss auch, dass dies für eine Reihe von Verkehrsunternehmen nicht gilt und diese entsprechende Hilfeleistungen zukünftig in Eigenregie umsetzen. Auf sächsischem Gebiet betrifft das
u. a. die Städtebahn und die ODEG. Fraglich ist zudem, welches Vorgehen bei der Nutzung grenzüberschreitender Verbindungen des Nahverkehrs erfolgt.“

Weitergehende Informationen dazu stellt die DB Station & Service auf ihrer Internetseite bereit: Informationen der DB zum Mobilitätsservice

Das Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ vom unserem Netzwerkpartner LSKS sieht diese kundenunfreundliche Neuregelung sehr kritisch, da somit in der Praxis große Unsicherheiten und ein erhöhter Aufwand vor Reiseantritt beim Endnutzer vorprogrammiert ist.

Vor dem Hintergrund, dass bei Mobilitätsdienstleistern auch spontane Hilfeleistungen ohne Anmeldungen die Regel sein sollten, ist eine abermalige Verkomplizierung des Anmeldeprozederes nicht vermittelbar, zumal der mobilitätseingeschränkte Reisende oft nicht erkennen kann, ob die DB oder ein anderer Partner auf der gewünschten Strecke generell oder nur anteilig auf der gewünschten Relation fährt.

Aus Sicht unseres Netzwerkpartners sollten für alle Linien des Schienenpersonennahverkehrs der DB Station und Service gelten. „Dies sollte noch selbstverständlicher sein, wenn bedacht wird, dass externe Mobilitätsdienstleister Gebühren entrichten müssen, wenn Strecken/Stationen der Deutschen Bahn in Anspruch genommen werden.“

„Dass diese Umsetzung zudem Hals über Kopf erfolgt und offenbar vorab keinerlei Abstimmungen mit den Behindertenvertretern stattgefunden haben, rückt das Unternehmen leider in kein gutes Licht“, kritisiert der LSKS weiter.

Der LSKS bemängelt: „Da muss man schon die Frage stellen, ob die DB als bundeseigenes Unternehmen Staat im Staate ist und geltende Regelungen (z. B. Forderungen der UN-BRK, die ja von der Bundesrepublik ratifiziert wurde und damit auch von der DB zu beachten sind) einfach unterlaufen kann.“

Unser Netzwerkpartner, der LSKS und dessen Projektteam zum „ÖPNV/SPNV für alle“ sind um eine Lösung im Sinne der mobilitätseingeschränkten Fahrgäste bemüht und hat zu Klärung der Angelegenheit sowohl mit Verkehrsverbünden als auch dem Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. Kontakt aufgenommen, der dazu nun mit dem Bundesbehindertenbeauftragten und der Behindertenbeauftragten der Deutschen Bahn in Kontakt steht und sich zusätzlich an die deutschlandweit nicht teilnehmenden Verkehrsunternehmen wendet.

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