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Behinderte Menschen in Betreuung dürfen bereits an der Europawahl teilnehmen

Wahl auf Antrag möglich

Menschen mit Behinderung in Vollbetreuung dürfen bereits an der Europawahl am 26. Mai 2019 teilnehmen, wenn ein Antrag gestellt wird. Dies teilte die ARD am 15. April 2019 mit.

Die Richter am Bundesverfassungsgericht entschieden im Eilverfahren. Die Oppositionsparteien Grüne, Linke und FDP hatten dazu einen Eilantrag in Karlsruhe gestellt. Durch die Entscheidung können somit 80.000 Betroffene bereits wählen gehen.

Der Bundestag hat die Änderung des Wahlrechtes vor der Europawahl nicht ermöglichen können. Erst ab 1. Juli gilt ein neues Wahlrecht, hieß es bei der ARD weiter.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits Anfang 2019 entschieden, dass ein Wahlausschluss u. a. für behinderte Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden, verfassungswidrig ist.

Eine Begründung zur Eilentscheidung liegt derzeit noch nicht vor.

Kreuz mit Rotstift gemacht

Urheber: Ulleo ©pixabay.com