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Behinderte Menschen in Betreuung dürfen an Europa-Wahl teilnehmen

 

Behinderte Menschen, die immer betreut werden,
dürfen bereits zur Europa-Wahl wählen gehen.
Das ist erst einmal auf Antrag möglich.

Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat das entschieden.
Die Parteien Grüne, Linke und FDP stellten einen Eil-Antrag vor Gericht.
Weil der Bundes-Tag das Wahl-Recht vor der Europa-Wahl noch nicht ändern kann.
Ein neues Wahl-Recht gilt erst ab 1. Juli 2019.

Das Bundes-Verfassungs-Gericht entschied bereits Anfang 2019.
Behinderte Menschen mit Voll-Betreuung dürfen nicht von der Wahl ausgeschlossen werden.

Kreuz mit Rotstift gemacht

Urheber: Ulleo ©pixabay.com