Beteiligungsportal zum Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK gestartet
2009 trat Deutschland dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) bei. Gemäß diesem, ist Deutschland verpflichtet die gleichberechtigte Teilhabe sowie die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Um Inklusion in Sachsen voranzubringen, lädt die Sächsische Staatsregierung nun Interessierte ein, sich bei der Fortschreibung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention über ein Beteiligungsportal einzubringen.
Der Aktionsplan wird im Zuge der Erstellung des 7. Berichtes zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen evaluiert. Maßnahmen sollen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft und um weitere Maßnahmen ergänzt werden.
Beteiligungsportal zum Landesaktionsplan
Um möglichst vielen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich aktiv einzubringen, wurde ein Bürgerbeteiligungsverfahren eröffnet. Auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen lädt die Staatsregierung zum Mitmachen, zum Dialog ein. Auf dem Portal können Anregungen und Kommentare sowohl zum Bericht über die Lage der Menschen mit Behinderungen in Sachsen, als auch Vorschläge für künftige Maßnahmen dort eingebracht werden.
Sozialministerin Köpping ermuntert alle Bürgerinnen und Bürger, sich zu beteiligen: "Sind Ihnen gleiche Chancen im Leben für alle Menschen ein wichtiges Anliegen? Dann ist Ihre Mitwirkung gefragt. Wir freuen uns über Ihre Vorschläge, wie Inklusion in Sachsen weiter verbessert werden kann. Nutzen Sie die Möglichkeit von Beiträgen, Kommentaren und Stellungnahmen. Beteiligen Sie sich und bringen Sie sich ein."
Das Beteiligungsverfahren kann unter folgenden links aufgerufen werden:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sms/beteiligung/themen/1028166
Beiträge sind bis 31. Mai 2022 möglich.
Prozess zur Fortschreibung des Aktionsplans
Die Anregungen für weitere Maßnahmen werden durch das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik, welches den 7. Bericht im Auftrag der Staatsregierung erstellt, ausgewertet. Die Maßnahmenvorschläge werden in der interministeriellen Arbeitsgruppe Inklusion erörtert. Anfang 2023 wird der 7. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen einschließlich der Fortschreibung des Aktionsplans dem Landtag vorgelegt und veröffentlicht.