Bundesteilhabepreis ging an den Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V.
Am 12. November 2019 ist das vom Freistaat Sachsen geförderte Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS) anlässlich der vom BMAS veranstalteten Inklusionstage in Berlin vom Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil, MdB, mit dem Bundesteilhabepreis 2019 zum Thema „Inklusive Mobilität“ ausgezeichnet worden.
Die Auszeichnungsurkunde haben Projektkoordinatorin Kerstin Vietze und Projektbeauftragter Dr. Peter Münzberg entgegengenommen.
Mit dem erreichten 1. Platz im ausgeschriebenen Wettbewerb und einem Preisgeld, das vor allem für den geforderten 20%-Eigenanteil an der Projektfinanzierung eingesetzt wird, wurde das nunmehr bereits 25-jährige, umfangreiche, sachorientierte, konstruktiv-kritische Wirken des Projektteams für die barrierefreie Gestaltung und Nutzung des Personennahverkehrs im Freistaat Sachsen gewürdigt.
Vorausgegangen war eine auf Anregung des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Juli des Jahres eingereichte Bewerbung.
Sie konnte u.a. auf die
- erworbene Fachkompetenz des Bearbeiterteams
- umfangreiche Einbindung ehrenamtlichen Engagements
- enge Zusammenarbeit mit den Verkehrsverbünden, Verkehrsunternehmen und den kommunalen Verantwortlichen einerseits sowie mit den Vereinigungen/Vertretungen mobilitätseingeschränkter Fahrgäste einschl. der Behindertenbeauftragten und –beiräten andererseits
- gemeinsam mit den Partnern erarbeiteten Konzeptionen, u.a. die Technischen Forderungen zum „ÖPNV/SPNV für alle“ und umfangreichen Informationsmaterialien
- Breite des Engagements, das die eingesetzten Fahrzeuge, die Zugangsbedingungen, die Infrastruktur einschl. des barrierefreien Informationssystems vor und während der Fahrt, die Schulung der Nutzer und des Fahr- und Betriebspersonals einschließt
- umfangreiche und aktuelle Öffentlichkeitsarbeit u.a. im Internetportal www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de
- Bereitschaft, auch Teilschritte zu gehen und befristete Kompromisse einzugehen, wenn sie dem Grundanliegen der Inklusion dienen,
- verweisen und damit zugleich auf diesem Gebiet zeigen, dass Inklusion nicht nur von oben, vom Staat oder von den kommunalen Verantwortungsträgern veranlasst werden kann, sondern auch von unten, von den zu Inkludierenden selbst gewollt und gestaltet werden muss.
Das Ziel, einen durchgängig barrierefreien ÖPNV/SPNV im Freistaat Sachsen anbieten zu können, ist trotz intensiver Projektarbeit und entsprechender Vorgaben u.a. in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), im Nahverkehrsgesetz, im Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-BRK, im Sächsischen Inklusions-/Teilhabegesetz, im Abschlussbericht der vom Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) initiierten ÖPNV-Strategiekommission und in den Nahverkehrsplänen des Verkehrsverbünde aber noch lange nicht erreicht.
Deshalb wird es erforderlich sein, den nunmehr gewürdigten Weg zum Ziel konsequent weiter zu gehen und die erreichten Ergebnisse auszubauen. Dazu möchte das Team auch in den Folgejahren beitragen.