Digital gut, analog blass
Die Institutionen der Europäischen Union haben sich auf ein Europäisches Barrierefreiheitsgesetz, European Accessibility Act (EAA) geeinigt. Dieses soll noch vor den Europawahlen verabschiedet werden.
Dies teilten der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. und der Deutsche Behindertenrat mit. Beide Interessenvertreter begrüßen das Gesetz, aber kritisieren, dass das Gesetz nur die digitalen Barrieren berücksichtige.
So formuliert das EEA konkrete Anforderungen zur Barrierefreiheit für Güter und Dienstleistungen aus der Privatwirtschaft. Dazu gehören beispielsweise Telefonanlagen, Fernseher, Bankautomaten, Lesegeräte, E-Books, Notrufe und Internetseiten des Online-Handels. Das neue Gesetz berücksichtigt nicht die bauliche Barrierefreiheit.
"Die EU denkt Barrierefreiheit nur im digitalen Raum. Aber die 80 Millionen Europäerinnen und Europäern mit Behinderungen erleben unmittelbar Barrieren, auch wenn sie das Haus verlassen", beklagt Adolf Bauer, Deutscher Behindertenrat . "Damit scheitert die EU an ihrem Ziel, umfassende Barrierefreiheit nach Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen."
Andreas Bethke, Geschäftsführer des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V., kommentiert: "Der EU ist ein sehr gutes Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit gelungen, das blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland zugutekommen wird. Aber leider bleibt der EAA blass in der analogen Barrierefreiheit. Es ist mehr als ärgerlich, dass sich das Europäische Parlament hier nicht durchsetzen konnte."
Das EEA muss nach der Verabschiedung in den Mitgliedsstaaten national umgesetzt werden.
Foto: cj/LAG SH Sachsen