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Mehr barrierefreie Bücher für blinde und sehbehinderte Menschen

Deutsches Institut für Menschenrechte nimmt Stellung

Das Deutsche Institut für Menschenrechte veröffentlichte im Juli 2018 eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf „Marrakesch-Richtlinie -  verbesserter Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung“ (Drucksache 19/3071 vom 29.06.2018) - mit dem sich die Bundesregierung aktuell beschäftigt.

Das Institut der Menschenrechte in Berlin begrüßt zwar den Gesetzentwurf, weist aber in diesem Zusammenhang auf wichtige Regelungen hin, die der Entwurf nicht beantwortet: „Der Gesetzentwurf lässt offen, ob die Kosten für die Übertragung in ein barrierefreies Format von Menschen mit Seh- und Lesebehinderungen selbst getragen werden müssen“, erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

„Es ist klare Vorgabe der UN-Behindertenrechtskonvention, dass die Kosten für barrierefreie Angebote nicht den Menschen mit Seh- und Lesebehinderungen aufgebürdet werden dürfen. Sie würden sonst im Zugang zu Büchern und Literatur benachteiligt“, so Aichele weiter.

Das Institut für Menschenrechte rät Bund und Ländern, das Übertragen von Literatur, Kunst und Wissenschaft in barrierefreie Formate wie Brailleschrift, Großdruck oder Hörbuch stärker öffentlich zu fördern. Ebenso sollten Bibliotheken und Bildungseinrichtungen mehr Geld für den Ausbau ihrer Barrierefreiheit erhalten.

Die UN-Behindertenkonvention verlangt, dass Bibliotheken und Bildungseinrichtungen inklusiv sein sollen. Die Gebäude sowie die angebotenen Dienstleistungen sollen barrierefrei sein, so dass Menschen mit Behinderungen die nötige Unterstützung erhalten.

Bislang haben blinde, seh- und lesebehinderte Menschen in Deutschland Zugang zu höchstens fünf Prozent der Literatur, Kunst und Wissenschaft, wie das Institut für Menschenrechte informiert.

Hier geht es zur vollständigen Stellungnahme vom Deutschen Institut für Menschenrechte

Braille-Leiste am Laptop angeschlossen - Blick auf schreibende Hände

Foto: cj/LAG SH Sachsen