Mehr barrierefreie Bücher für blinde und sehbehinderte Menschen
Unsere Regierung in Deutschland arbeitet an einem Gesetz·entwurf.
Bei dem Entwurf geht es um den barrierefreien Zugang zu Büchern für blinde- und sehbehinderte Menschen.
Das Deutsche Institut für Menschen·rechte in Berlin nahm dazu Stellung.
Es sagt:
Es ist gut, dass es dazu ein Gesetz·entwurf gibt.
Aber es müssen noch einige Fragen geklärt werden.
Zum Beispiel: Wer trägt die Kosten für das Übertragen von Büchern in Braille·schrift?
Die UN-Behindertenrechts·konvention gibt vor,
dass dies nicht die blinden und sehbehinderten Menschen bezahlen müssen.
Das Institut für Menschen·rechte rät unserer Bundes·regierung auch:
Das Übertragen von Büchern in Braille·schrift oder
in ein Hör·buch muss mehr gefördert werden.
Auch sollten Bibliotheken mehr Geld bekommen.
Damit sie inklusiv sein können.
Das beginnt schon beim Zugang zur Bibliothek.
Die ganze Stellung·nahme ist im Internet zu lesen,
allerdings nicht in Leichter Sprache:
www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-brk/meldung/article/pressemitteilung-mehr-buecher-fuer-menschen-mit-seh-und-lesebehinderung/
Foto: cj/LAG SH Sachsen