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Neuer Steuer-Ratgeber hilft Eltern behinderter Kinder

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert. Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2024. Es bietet daher schnelle und praxisnahe Hilfe beim Ausfüllen dieser Vordrucke.

Alle Jahre wieder steht in vielen Familien die Steuererklärung an. Die Neuauflage des bvkm-Ratgebers berücksichtigt steuerrechtliche Änderungen, die zum 1. Januar 2025 aufgrund des  Steuerfortentwicklungsgesetzes in Kraft getreten sind. Hierdurch wurde der Kinderfreibetrag auf 3.336 Euro bzw. – bei zusammen veranlagten Eltern – auf 6.672 Euro angehoben.

Gestiegen auf 12.096 Euro ist im Jahr 2025 zudem der Grundfreibetrag. Dieser Betrag ist für den Kindergeldanspruch von Eltern maßgeblich, die ein erwachsenes Kind mit Behinderung haben. Abgerundet wird der Ratgeber wie immer mit Hinweisen auf wichtige Urteile des Bundesfinanzhofs.

Das Steuermerkblatt 2024/2025 steht im Internet unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht & Ratgeber“ als barrierearme Version zum kostenlosen Download zur Verfügung. Ab diesem Jahr erscheint der Ratgeber nicht mehr in gedruckter Form.

Weiterführende Informationen

» Nur wer seine Rechte kennt, kann diese bei den Ämtern und den Kranken- und Pflegekassen auch einfordern. Auf seiner Internetseite www.bvkm.de bietet der bvkm deshalb verständliche und kostenlose Rechtsinformationen an, damit Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen sich im Paragrafen-Dschungel des Behindertenrechts besser zurechtfinden.

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) ist der größte Selbsthilfe- und Fachverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen und ihre Angehörigen in Deutschland. In über 280 Mitgliedsorganisationen sind 27.000 Familien organisiert.

Die Pressemitteilung finden Sie als Download auch auf www.bvkm.de/presse.