Merk·blatt zu Steuern für Eltern von behinderten Kindern
Der Bundes·verband für körper- und mehrfach·behinderte Menschen ist ein Verein.
Seine Abkürzung lautet: bvkm.
Er macht sich für Menschen mit Behinderung stark.
Viele Familien sind darin Mitglied.
Jetzt hat der bvkm ein neues Merk·blatt für Familien mit behinderten Kindern geschrieben.
Damit hilft er den Familien bei der Steuer·erklärung.
In der Steuer·erklärung geben Menschen an:
Wieviel Geld haben sie in einem Jahr verdient.
Dann müssen sie einen Teil davon an den Staat zahlen.
Diesen Teil nennt man Steuer.
Das Merk·blatt sieht aus wie das letzte Formular von der Steuer·erklärung.
Deshalb ist es eine gute Hilfe beim Ausfüllen von den Formularen.
Viele Familien müssen jedes Jahr eine Steuer·erklärung machen.
Im neuen Merkblatt stehen alle Gesetzes·änderungen dazu.
Ein Gesetz ist eine Regel.
Seit 2025 gibt es ein neues Gesetz.
Durch dieses Gesetz haben die Menschen einen höheren Frei·betrag.
Für manche Teile Ihres Einkommens müssen Sie keine Steuern zahlen.
Dieser Teil ist der Frei·betrag.
Der Frei·betrag für Kinder ist auf 3.336 Euro gestiegen.
Er ist doppelt so hoch.
Wenn beide Eltern zusammen die Steuer·erklärung machen.
In diesem Jahr wird auch der Grund·frei·betrag für die Steuern höher.
Der Grund·frei·betrag ist dann 12.096 Euro im Jahr.
So viel braucht eine erwachsene Person mindestens zum Leben.
Dieser Betrag ist sehr wichtig für den Kinder·geld·anspruch von Eltern von einem erwachsenen Kind mit Behinderung.
Mit dem Kinder·geld wird die Versorgung von den Kindern gesichert.
Im Merk·blatt stehen auch noch weitere wichtige Hinweise.
Das Merk·blatt können Sie kostenlos im Internet herunterladen.
Besuchen Sie hierfür die Seite: www.bvkm.de
Dann finden Sie es im Teil „Recht & Ratgeber“.
Ab diesem Jahr gibt es das Merk·blatt nur noch als Datei.
Mehr Informationen
Gesetze sind oft sehr kompliziert.
Manchmal kennt man seine Rechte nicht.
Doch diese muss man bei Ämtern und Kranken- und Pflege·kassen einfordern.
Deshalb hat der bvkm die Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien aufgeschrieben.
Diese Informationen sind leicht zu verstehen und kostenlos.
Sie können sie auf der Internetseite vom bvkm ansehen:
www.bvkm.de