Öffentliche Anhörung zum Inklusionsgesetz
Am 6. Mai 2019 findet um 10 Uhr im Plenarsaal des Sächsischen Landtages (SLT), Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden, die Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration des Sächsischen Landtages zu den unten genannten Gesetzentwürfen statt.
- Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und SPD (pdf, 603 kB)
„Gesetz zur Unterstützung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen“ - Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE (pdf, 406 kB)
„Gesetz zur Gleichstellung, Inklusion und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen"
An einer Öffentlichen Anhörung können Interessierte als Gäste teilnehmen. Sie haben aber kein Rederecht. Der Plenarsaal ist barrierefrei zugänglich.
Eine Gebärdensprachübersetzung ist vorgesehen. Bei Teilnahme ist in der Regel die Vorlage des Personalausweises erforderlich. Eine Anhörung im SLT dauert üblicherweise ca. 3 Stunden.
Urheber: LAG SH Sachsen/cj