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Öffentliche Anhörung zum Inklusionsgesetz

6. Mai 2019 in Dresden

Am 6. Mai 2019 findet um 10 Uhr im Plenarsaal des Sächsischen Landtages (SLT), Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden, die Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration des Sächsischen Landtages zu den unten genannten Gesetzentwürfen statt.

An einer Öffentlichen Anhörung können Interessierte als Gäste teilnehmen. Sie haben aber kein Rederecht. Der Plenarsaal ist barrierefrei zugänglich.

Eine Gebärdensprachübersetzung ist vorgesehen. Bei Teilnahme ist in der Regel die Vorlage des Personalausweises erforderlich. Eine Anhörung im SLT dauert üblicherweise ca. 3 Stunden.

Blick ins Podium im Sächsischen Landtag auf die Sachverständigen und den Gebärdendolmetscher

Urheber: LAG SH Sachsen/cj