Öffentliche Anhörung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
Am 26. Februar 2018 findet im Sozialausschuss des Sächsischen Landtages die Anhörung zum Entwurf „Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Zuständigkeit des Kommunalen Sozialverbands Sachsen“ (zur Drucksache Drs6/12419) statt. Der Gesetzentwurf soll die Änderungen bedienen, die sich aus dem neuen Bundesteilhabegesetz ergeben.
Die Anhörung beginnt um 14:00 Uhr. Sie ist öffentlich. Eine Teilnahme ist ohne vorherige Anmeldung möglich.
Der Plenarsaal ist barrierefrei zugänglich und eine Induktionsschleife ist vorhanden.
Sächsische Landtag
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