Protest für mehr Gleichstellung
Forderungen und Aktionen der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH Sachsen) mahnt Defizite in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) an. Der öffentlich wirksame Protest wird vorerst von der Straße in das Internet verlagert.
Im Jahr 2009 ratifizierte die Bundesrepublik Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention. Elf Jahre später sind die Verpflichtungen von oberer Ebene noch längst nicht bei allen Menschen angekommen. Zwar gibt es beispielsweise ein Bundesteilhabegesetz sowie im Freistaat Sachsen ein Inklusionsgesetz, doch eine spürbare Wirksamkeit auf die kommunale Ebene in Sachsen ist nicht zu verzeichnen. Es fehlen verbindliche gesetzliche Forderungen oder das eigene Engagement innerhalb vieler Kommunen.
Die Freizügigkeit vieler Menschen wird eingeschränkt, weil Busse oder Züge von ihnen nicht genutzt werden können. Entweder sind Haltestellen nicht barrierefrei ausgebaut oder Fahrzeuge technisch nicht entsprechend ausgerüstet. Weiterhin ist es z. B. für Rollstuhlfahrer*innen nicht selbstverständlich eine geeignete Wohnung an dem Ort zu finden, an dem Sie gern ihr Leben verbringen möchten. Noch längst nicht alle Menschen können aus den Vollen schöpfen, wenn es um die Gestaltung ihrer Freizeit geht – sei es der Besuch im Museum oder Café oder die Wahl eines Aktiv-Angebotes. Auch im Bereich Arbeit sind nicht alle Potentiale ausgeschöpft, um Teilhabe und Inklusion zu schaffen. Grund dafür sind nicht nur Barrieren haptischer Natur, sondern auch im gesellschaftlichen Miteinander. Für Menschen mit bestimmten Krankheitsbildern, z. B. auch psychischen Erkrankungen, können Vorurteile gegenüber Arbeitnehmer*innen eine Barriere darstellen, aktiv an der Gesellschaft teilzuhaben.
Fehlende Verbindlichkeiten aus dem Sächsischen Inklusionsgesetz sollten kompensiert werden, indem sich alle Akteure zusammen mit den Betroffenen vor Ort für den Abbau von Barrieren und somit für den Aufbau inklusiver Angebote einsetzen. Eine komplex zusammenhängende Gesellschaft und die Tatsache, dass die meisten Behinderungen im Laufe des Lebens erworben werden, führen zu der Überzeugung, dass Gleichstellung nur durch eine Zusammenarbeit aller bewältigt werden kann.
Die Frage muss erlaubt sein, ob von Seiten des Freistaates Sachsen dafür alle notwendigen Bedingungen geschaffen wurden? Und welche Verantwortungsbereiche müssen eigentlich durch die Städte- und Gemeinden ausgefüllt werden? Aus Sicht der LAG SH besteht auf Ebene des Städte- und Gemeindetages noch deutliches Potential für mehr Inklusion.
Diesen Gedanken verleiht die LAG SH Sachsen in diesem Jahr u. a. mit einem „Inklusiven Fest der Begegnung“ Ausdruck, welches aufgrund der momentanen Situation vorerst nur digital zum gemeinsamen Mitmachen und Protestieren einlädt.
Hier geht’s zum virtuellen Aktionstag:
https://www.inklusionsnetzwerk-sachsen.de/dasnetzwerk/aktionen-im-netzwerk/5-mai-digital.html