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Sächsischer Inklusionspreis 2018

Bewerbungen bis zum 30. September 2018

Ab sofort können Bewerbungen für den Sächsischen Inklusionspreis 2018 - Inklusive Gesellschaft im Sozialraum eingereicht werden. Teilnehmen können alle im Freistaat Sachsen ansässigen Organisationen, Einrichtungen, Vereine, Institutionen, etc., gleich welcher Rechtsform.

Der Sächsische Inklusionspreis wird vom Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, im zweijährigen Turnus vergeben und 2018 zum dritten Mal ausgelobt.

Mit ihm werden Beispiele gelungener Inklusion prämiert, die eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für jedermann eröffnen und den Prozess der Inklusion aktiv vorantreiben.

„Die Bewerbungen der bisherigen Inklusionspreisausschreibungen haben gezeigt, dass es viele sächsische Praxisbeispiele gibt, in denen die inklusive Gesellschaft im Sozialraum in besonderer oder innovativer Weise gefördert wird und Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen umfänglich abgebaut werden. Jahr für Jahr kommen neue Beispiele dazu, die ich sehr gerne kennenlernen möchte. Ich lade Sie daher alle ganz herzlich ein, sich um den Sächsischen Inklusionspreis 2018 zu bewerben, „ sagt Stephan Pöhler.

Bewerbungen können bis zum 30. September 2018 in den Kategorien Bildung, Freizeit & Kultur, Demografie und Barrierefreiheit für die nachfolgend aufgeführten Schwerpunkte und Zielgruppen eingereicht werden:

Kategorie Bildung
Schwerpunkt: „Gemeinsam lernen macht Spaß!“;
Zielgruppe: Schulen, Hochschulen, Berufsakademien, Privatinitiativen

Kategorie Freizeit & Kultur
Schwerpunkt: „Musik liegt in der Luft!“;
Zielgruppe: Inklusive Musikinitiativen

Kategorie Demografie
Schwerpunkt: „Innovative Konzepte zur Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum“;
Zielgruppe: Kommunen bis 5.000 Einwohner

Kategorie Barrierefreiheit
Schwerpunkt: „einfach und genial – die kleinen Dinge des Alltags“;
Zielgruppe: Privatinitiativen

In jeder Kategorie wird ein Preisträger mit einem Preisgeld in Höhe von 1.000 EUR ausgezeichnet.

Der Sächsische Inklusionspreis 2018 wird unter der Schirmherrschaft des Landtagspräsidenten Dr. Matthias Rößler im Rahmen eines Festaktes im Plenarsaal des Sächsischen Landtages am 3. Dezember 2018 in Dresden verliehen.

Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf:

 

Mann mit Brille und Schnauzbart

Stephan Pöhler, Behindertenbeauftragter der Sächsischen Staatsregierung/ Foto: Geschäftsstelle des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen