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Wie wird das Bundesteilhabegesetz in Sachsen umgesetzt?

Befragung im Sächsischen Landtag

Zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) und zur landesrechtlichen Umsetzung, ist Barbara Klepsch, Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz, am 16. November 2017 durch die Fraktionen im Sächsischen Landtag befragt worden.

In ihrem Redebeitrag informierte Barbara Klepsch allgemein über das Bundesteilhabegesetz und dessen schrittweises Inkrafttreten.

Ziel des BTHG sei die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung - weg von der Fürsorge hin zur Teilhabe und der Loslösung von der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe.

Für die landesrechtliche Umsetzung in Sachsen sei u. a. in Planung:

  • Etablierung einer Clearing-Stelle, um Streitigkeiten über Leistungen beizulegen, außerhalb der Gerichte
  • Vertreter der Clearing-Stelle sind auch Menschen mit Behinderung
  • Arbeitsgruppe zur landesrechtlichen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes unterstützen das Sozialministerium; diese soll es auch in Zukunft, dann institutionell, geben
  • Planung einer unabhängigen Geschäftsstelle beim Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung
  • das sächsische Ausführungsgesetz zum BTHG befindet sich momentan in der Anhörungsphase bei den Verbänden

Die Fraktionen kritisierten in ihren Fragen u. a., dass die Hauptlast bei der Umsetzung des BTHG auf Landesebene bei den Kommunen läge oder dass das sächsische Ausführungsgesetz viel zu spät käme.

Hier geht es zur Videoaufzeichnung vom Redebeitrag von Barbara Klepsch (ca. 25 Minuten) im Sächsischen Landtag.

Sozialministerin Barbara Klepsch - Frau mit blonden halblangen Jahren und Brille

Sozialministerin Barbara Klepsch Foto: Christian Hüller