Wie soll das Bundes-Teilhabe-Gesetz in Sachsen umgesetzt werden?
Unsere Sozial-Ministerin Barbara Klepsch informierte über das neue Gesetz:
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Sie sprach im Sächsischen Land-Tag über das Gesetz.
Dort sprach Barbara Klepsch vor den Abgeordneten im Land-Tag.
Abgeordnete sind:
Menschen, die im Land-Tag arbeiten.
Das können Frauen und Männer sein.
Sie treffen Entscheidungen für uns in Sachsen.
Sie sagte zum Beispiel:
- Das neue Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
- Teilhabe steht im Mittelpunkt.
- Das neue Gesetz wird in mehreren Schritten eingeführt.
- Der zweite Teil im nächsten Jahr.
Das Gesetz gilt für das ganze Land.
Wie das Gesetz hier in Sachsen umgesetzt werden soll, erklärt sie kurz:
- Es soll eine besondere Stelle geben.
Diese Stelle heißt in schwerer Sprache: Clearing-Stelle.
Das ist ein englisches Wort.
Diese Stelle soll helfen:
Streit zu beenden, wenn es Probleme gibt mit den Leistungen für Menschen mit Behinderungen
- Es gibt eine Arbeits-Gruppe.
Diese macht sich schon sehr lange Gedanken,
wie das Gesetz in Sachsen umgesetzt werden kann.
Diese Arbeits-Gruppe berät das Sozial-Ministerium.
Diese Arbeits-Gruppe wird weiterarbeiten.
- Dann ist ein neues Gesetz für Sachsen in Arbeit.
Das Gesetz beschreibt, wie das Bundes-Teilhabe-Gesetz
umgesetzt werden soll.
Das Gesetz wird Ausführungs-Gesetz genannt.
Nach der Rede von Barbara Klepsch stellten die Abgeordneten Fragen.
Zur Rede der Sozial-Ministerin Barbar Klepsch gibt es auch ein Video.
Das ist nicht in Leichter Sprache!
Hier ist der Link:
www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/videoarchiv/sitzung/1009/4/31871?page=1