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Behinderte Menschen mit Voll-Betreuung können an Kommunal-Wahl teilnehmen

Behinderte Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden, dürfen wählen gehen.
Bereits zur Kommunal-Wahl am 26. Mai 2019 in Sachsen.
Das teilte heute das Innen-Ministerium mit.

Dafür muss ein Antrag gestellt werden.
Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin helfen Ihnen dabei.

Erst durch den Antrag wird Ihr Name in das Wähler-Verzeichnis aufgenommen.
Der Antrag muss bis 10. Mai 2019 gestellt werden.

Sie dürfen wählen gehen im Wahl-Lokal in Ihrer Nähe.
Sie dürfen auch Brief-Wahl machen.

Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin dürfen Sie bei der Wahl begleiten und Ihnen helfen.
Sie haben das Recht zu wählen.
Sie allein entscheiden, wen Sie wählen möchten.

Kreuz mit Rotstift gemacht

Urheber: Ulleo ©pixabay.com