Behinderte Menschen mit Voll-Betreuung können an Kommunal-Wahl teilnehmen
Behinderte Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden, dürfen wählen gehen.
Bereits zur Kommunal-Wahl am 26. Mai 2019 in Sachsen.
Das teilte heute das Innen-Ministerium mit.
Dafür muss ein Antrag gestellt werden.
Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin helfen Ihnen dabei.
Erst durch den Antrag wird Ihr Name in das Wähler-Verzeichnis aufgenommen.
Der Antrag muss bis 10. Mai 2019 gestellt werden.
Sie dürfen wählen gehen im Wahl-Lokal in Ihrer Nähe.
Sie dürfen auch Brief-Wahl machen.
Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin dürfen Sie bei der Wahl begleiten und Ihnen helfen.
Sie haben das Recht zu wählen.
Sie allein entscheiden, wen Sie wählen möchten.