Integrieter Teilhabe-Plan wird für Sachsen verbindlich
Um die Bedarfe für behinderte Menschen in der Eingliederungs-Hilfe zu ermitteln,
gibt es jetzt ein einheitlichen Plan oder anders gesagt ein einheitliches Verfahren.
Der Plan heißt: Integrierter Teilhabe-Plan.
Dieser Plan wird jetzt in ganz Sachsen eingesetzt.
Bisher ist der Plan nur getestet worden.
Der Plan hilft, den Leistungs-Trägern im Gespräch mit einem behinderten Menschen, genau zu ermitteln,
was dieser zum Leben benötigt.
Unsere Sozial-Ministerin Petra Köpping sagt dazu zum Beispiel:
Ich bin froh, dass wir einen einheitlichen Plan haben.
Der ist ein unverzichtbarer Bau-Stein, um die Bedarfe zu ermitteln.
Wir wünschen uns dadurch Verbesserungen für behinderte Menschen.