Zum Hauptinhalt springen

Integrieter Teilhabe-Plan wird für Sachsen verbindlich

Instrument um Bedarfe zu ermitteln

Um die Bedarfe für behinderte Menschen in der Eingliederungs-Hilfe zu ermitteln,
gibt es jetzt ein einheitlichen Plan oder anders gesagt ein einheitliches Verfahren.
Der Plan heißt: Integrierter Teilhabe-Plan.

Dieser Plan wird jetzt in ganz Sachsen eingesetzt.
Bisher ist der Plan nur getestet worden.

Der Plan hilft, den Leistungs-Trägern im Gespräch mit einem behinderten Menschen, genau zu ermitteln,
was dieser zum Leben benötigt.

Unsere Sozial-Ministerin Petra Köpping sagt dazu zum Beispiel:
Ich bin froh, dass wir einen einheitlichen Plan haben.
Der ist ein unverzichtbarer Bau-Stein, um die Bedarfe zu ermitteln.
Wir wünschen uns dadurch Verbesserungen für behinderte Menschen.
 

Kreuz mit Rotstift gemacht

Urheber: Ulleo ©pixabay.com