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Arbeits·assistenz auch für mehrere Arbeits·stellen …

 

Das Bundes·verwaltungs·gericht – das höchste Gericht - sprach Recht.
Es entschied:
Die Arbeits·Assistenz darf auch beantragt werden,
wenn jemand mehrere Arbeits·stellen hat.
Jeder, egal, ob behindert, darf frei entscheiden wie er arbeiten möchte.

Geklagt hatte ein Mann.
Der Mann ist blind und schwerbehindert.
Er arbeitet als Beamter in einem anderen Land.
Er arbeitet als Beamter nur halbtags.
Denn er hat noch eine eigene Firma.

Dafür wollte der Mann auch eine Arbeits·assistenz.
Das ist abgelehnt worden.
Dagegen klagte der Mann.

Er hat dafür bei mehreren Gerichten geklagt,
alle Richter sagten anfangs nein.

Nun hat das höchste Gericht entscheiden.
Es gab dem Mann Recht.

 

 

 

Blick auf Justizia - Kopf und Waagschale

Uhrheber: hermann/pixabay.com