Regeln im Urheber-Recht geändert - Verbesserung für blinde Menschen
Der Rat der Europäischen Union beschloss:
- Das Urheber-Recht wird einfacher.
- Das hilft blinden und sehbehinderten Menschen.
- So dürfen zum Beispiel Bücher in die Braille-Schrift übertragen werden.
- Ohne dass der Urheber sein Ok geben muss.
Urheber:
Ist ein Mensch, der etwas erfunden hat.
Zum Beispiel eine Geschichte.
Braille-Schrift:
Ist der Name für die Blinden-Schrift.
Die Schrift besteht aus Punkten.
Die Punkte können blinde Menschen fühlen.
Unsere Behinderten-Beauftragte Verena Bentele sagt dazu:
- Sie freut sich über die Änderung durch den Rat.
- Wichtig ist: Unser Urheber-Recht in Deutschland muss bald
geändert werden - Und die Vorgaben vom Rat übernommen werden.
- Sie will darauf achten, dass das bald passiert.