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Regeln im Urheber-Recht geändert - Verbesserung für blinde Menschen

Der Rat der Europäischen Union beschloss:

  • Das Urheber-Recht wird einfacher.
  • Das hilft blinden und sehbehinderten Menschen.
  • So dürfen zum Beispiel Bücher in die Braille-Schrift übertragen werden.
  • Ohne dass der Urheber sein Ok geben muss.

Urheber:
Ist ein Mensch, der etwas erfunden hat.
Zum Beispiel eine Geschichte.

Braille-Schrift:
Ist der Name für die Blinden-Schrift.
Die Schrift besteht aus Punkten.
Die Punkte können blinde Menschen fühlen.

 

Unsere Behinderten-Beauftragte Verena Bentele sagt dazu:

  • Sie freut sich über die Änderung durch den Rat.
  • Wichtig ist: Unser Urheber-Recht in Deutschland muss bald
    geändert werden
  • Und die Vorgaben vom Rat übernommen werden.
  • Sie will darauf achten, dass das bald passiert.