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Wahl-Rechte für Menschen mit Behinderung

Bundes-Verfassungs-Gericht entschied

Das Bundes-Verfassungs-Gericht entschied:
Wahl-Rechts-Ausschlüsse passen nicht mehr zu unserer Verfassung.

Die Verfassung sind unsere Grund-Rechte in Deutschland.
Grund-Rechte sind alle wichtigen Rechte.
Dazu gehört auch das Recht wählen zu gehen.

Bisher waren bestimmte Menschen in unserem Land von der Wahl ausgeschlossen.

Ausgeschlossen waren bisher:

  • behinderte Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden
  • schuldunfähige Straf-Täter

Bald dürfen alle Menschen wählen gehen.

Kreuz mit Rotstift gemacht

Urheber: Ulleo ©pixabay.com