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Schulung

„Grundlagen von Leichter Sprache“

Donnerstag, 26. Oktober 2023

09.30- 16.30 Uhr
in Leipzig

zusammen mit dem Verein Leben mit Handicaps e.V.

Viele Texte sind schwer zu verstehen.
Diese Texte beinhalten Fremdwörter.
Oder sind in langen Sätzen geschrieben.
Für viele Menschen ist das eine Hürde.
So können sie nicht selbst Informationen erhalten.
Zum Beispiel:

  • Wann beginnt ein Theater-Stück?
  • Welche Rechte habe ich?

Deshalb entstand Leichte Sprache.
Die Sprache wird einfacher.
Dadurch ist sie für alle zugänglich.
Auch für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.

In Deutschland sagt ein Gesetz:
Es muss mehr Leichte Sprache geben.

Die Schulung geht zum Beispiel um:

  • Was ist die Leichte Sprache?

  • Warum ist sie so wichtig?

  • Wem wird damit geholfen?

Sie lernen die Regeln von der Leichten Sprache kennen.
Diese Regeln wurden gemeinsam von Menschen mit und ohne Lernschwierigkeiten entwickelt.
Sie schreiben eigene Übersetzungen in Leichter Sprache.
Es gibt einen offenen Austausch zum Thema.
 

Für wen ist die Schulung:

Mitarbeiter aus Vereinen oder der Verwaltung

Neugierige am Thema Leichte Sprache

Sie erlernen:

  • erste Fähigkeiten in der Übersetzung der Texte
  • Grundlagen
     

Wer hält die Schulung:

Steven Wallner, Anja Seidel 
 

Veranstaltungs-Ort:

Soziokulturellen Zentrum Die Villa
Lessingstraße 7
04109 Leipzig
 

Kosten:

60,- Euro für Netz-Werk-Partner
80,- Euro für andere
 

Anmeldung:

Bitte melden Sie sich bis zum 19. Oktober 2023 an.
Über diesen Link:

Jetzt anmelden

Es können maximal 15 Personen teilnhemen.
Die Schulung findet nicht statt,
wenn sich zu wenige Teilnehmer anmelden.

 

Kerstin Helm

Ansprech-Partnerin

Kerstin Helm
Inklusions-Netz-Werk Sachsen
helm@selbsthilfenetzwerk-sachsen.de
Tel. 0351/47935014

* RAHMENBEDINGUNGEN


Nach Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung per E-Mail und Ihre Teilnahme wird verbindlich.

Eine Rechnung geht Ihnen nach Anmeldeschluss zu. Auch bei Nichtteilnahme oder Absage nach der Anmeldefrist wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig.

Fahrtkosten können nicht erstattet werden. Für Verpflegung (Getränke/Imbiss) ist selbst zu sorgen.